Mit der geänderten Coronaschutzverordnung, die ab Mittwoch den 24.11. gilt, ändert sich auch unser Corona-Trainingskonzept.
Ab sofort gilt im Freizeitbereich die 2G Regel. Das bedeutet, dass eine Teilnahme am Training nur noch für folgenden 3 Personengruppen zulässig ist:
- unter 16 Jahre
- Immunisiert (geimpft oder genesen)
- mit ärztlichem Attest und Test
Bitte lest euch die genauen Erfordernisse in unserem Konzept durch.
Text: Peter Albrecht | Datum: 23.11.2021 |