Mit der geänderten Coronaschutzverordnung, die ab Mittwoch den 24.11. gilt, ändert sich auch unser Corona-Trainingskonzept.

Ab sofort gilt im Freizeitbereich die 2G Regel. Das bedeutet, dass eine Teilnahme am Training nur noch für folgenden 3 Personengruppen zulässig ist:

  • unter 16 Jahre
  • Immunisiert (geimpft oder genesen)
  • mit ärztlichem Attest und Test

Bitte lest euch die genauen Erfordernisse in unserem Konzept durch.

=> Corona-Trainingskonzept

Text: Peter Albrecht Datum: 23.11.2021
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