Die Mitgliedschaft im Verein kann jederzeit mit Monatsfrist, ausschließlich schriftlich, in Briefform mit rechtsverbindlicher Unterschrift, zum Quartalsende gekündigt werden.
Das bedeutet:
- Du kannst nur zum Quartalsende kündigen. Also zum 31. März, 30.Juni, 30.September oder 31. Dezember.
- Die Mitteilung über die Kündigung muss mindestens einen Monat vor dem Quartalsende bei uns eingegangen sein, damit du nicht noch für ein weiteres Quartal den Beitrag zahlen musst.
- So wie die Anmeldung, muss auch die Kündigung schriftlich, auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Mündliche Mitteilungen, WhattsApp Nachrichten oder E-Mails reichen nicht.
- Die Kündigung könnt ihr per Post schicken oder selbst in den Briefkasten werfen bei unserer
Mitgliederverwaltung JC Kempen
Silke Schlubat
Hellnerstraße 15
47906 Kempen
Warum ist das so kompliziert?
Wir versuchen die Vereinsverwaltung möglichst unkompliziert und zeitsparend und dabei satzungskonform und rechtssicher durchzuführen.
Da wir die Beiträge quartalsmäßig einziehen ist nur eine quartalsmäßige Kündigung sinnvoll. Und natürlich brauchen wir davor auch eine entsprechende Vorlaufzeit. Damit das fair und für alle einheitlich gehandhabt wird, müssen wir irgendwo eine Grenze setzen. Hier hat sich 1 Monat bewährt.
Der gesamte Vereinsvorstand (und alle die mitarbeiten) verwaltet den Verein in seiner Freizeit. Und das, obwohl wir uns alle was Schöneres vorstellen könnten, wie z.B. auf der Matte stehen und Judo machen...